ERKLÄRUNG DES MILITÄRTECHNISCHER BOTE ZUM ETHISCHEN VERHALTEN

HINWEIS: Die redaktionellen Richtlinien des Militärtechnischer Bote basieren auf den COPE Core Practices, den gemeinsamen COPE-, DOAJ-, OASPA- und WAME - Principles of Transparency and Best Practice in Scholarly Publishing sowie zu bewährten Praktiken im wissenschaftlichen Publizieren. Der Militärtechnischer Bote ist seit dem 2. Mai 2018 Mitglied des COPE (Committee on Publication Ethics) und Mitglied des OASPA (Open Access Scholarly Publishers Association) seit 27. November 2015. Die Redaktion wendet Checkliste für Open-Access-Verlage zur Umsetzung der UNESCO-Empfehlung zu Open Science an. Dieses Dokument ist Teil des UNESCO Open Science Toolkits, das die Umsetzung der UNESCO-Empfehlung zu Open Science unterstützen soll. Es wurde in Zusammenarbeit mit OASPA produziert. 

Das Hauptziel der wissenschaftlichen Zeitschrift Militärtechnischer Bote ist die Veröffentlichung wissenschaftlicher Artikel nach Peer-Review. Im Redaktionsprozess, der zur Veröffentlichung wissenschaftlicher Artikel führt, ist eine Vereinbarung über ethische Grundsätze im Verhalten aller Beteiligten (Redaktion, d. h. Herausgeber, Mitglieder des Editorial Boards, Gutachter und Autoren gleichermaßen) erforderlich. Die genannten Grundsätze und Verfahren werden durch diese Erklärung des Militärtechnischer Bote zum ethischen Verhalten definiert.

Maßnahmen, Aktionen, Zuständigkeiten und Pflichten der Redaktion des Militärtechnischer Bote

Die Redaktion von Militärtechnischer Bote verlangt weder vom Autor noch von Dritten eine Gebühr für die Anmeldung eines Artikels zur Veröffentlichung. Der gesamte Prozess der Bearbeitung und Veröffentlichung eines Artikels ist für Autoren völlig kostenlos, einschließlich der Dienstleistungen der Manuskripteinreichung und deren Bearbeitung sowie der Dienstleistungen der Veröffentlichung von Artikeln. Es gibt keine versteckten Kosten.

Die Redaktion von Militärtechnischer Bote trifft die endgültige Entscheidung darüber, welche Manuskripte veröffentlicht werden. Entscheidungen werden ausschließlich auf der Grundlage des Wertes des Manuskripts getroffen. Sie müssen frei von rassischen, geschlechtsspezifischen, religiösen, ethnischen oder politischen Vorurteilen sein. Bei der Entscheidung über die Veröffentlichung orientiert sich die Redaktion an der Redaktionspolitik unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zu Verleumdung, Urheberrechtsverletzung und Plagiat.

Manuskripte werden als vertrauliches Material behandelt. Die in den Manuskripten enthaltenen Informationen und Ideen dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Autoren nicht für persönliche Zwecke verwendet werden. 

Das Editorial Board nutzt bei seiner Arbeit gemäß der Empfehlung des Zentrum für Evaluation in Bildung und Wissenschaft (CEON) das elektronische Zeitschriftenredaktionssystem SCIndeks (Serbischer Zitationsindex) ASSISTENT (entwickelt auf Basis der OJS-Plattform), das Transparenz und Publizität der Zeitschrift ermöglicht Arbeit, was die volle Verantwortung für die Annahme und Veröffentlichung des Artikels beinhaltet.

Der Prozess der Herausgabe eines Artikels im Militärtechnischer Bote impliziert die folgenden Pflichten der Redaktion:

1. Nach Erhalt des Artikels holt das Redaktion vom Autor ein Erklärung der Urheberschaft ein, in dem die Autoren: ihren individuellen Beitrag zur Entstehung des Artikels darlegen; bestätigen, dass sie mit der Politik des Magazins in Bezug auf die Rücknahme bereits veröffentlichter Artikel vertraut sind; bestätigen, dass es sich bei dem eingereichten Manuskript um ein Originalwerk handelt, das von den genannten Autoren geschrieben und signiert wurde und das zuvor noch nicht an anderer Stelle veröffentlicht wurde, und dass das Manuskript nicht zur Veröffentlichung an anderer Stelle in Betracht gezogen und nicht gleichzeitig zur Überprüfung an andere Zeitschriften gesendet wurde; bestätigen, dass der Artikel und die zusätzlichen Materialien keine Behauptungen enthalten, die als verleumderisch oder rechtswidrig angesehen werden könnten, und kein Material enthalten, das in irgendeiner Weise die persönlichen oder Eigentumsrechte natürlicher oder juristischer Personen bedroht; bestätigen, dass sie keinen Interessenkonflikt haben, der die Integrität und Glaubwürdigkeit der in dem Artikel veröffentlichten Ergebnisse in Frage stellen könnte, und dass sie die Zustimmung der Urheberrechtsinhaber zur Verwendung aller Auszüge aus urheberrechtlich geschützten Werken und anderen urheberrechtlich geschützten Materialien eingeholt haben, die in verwendet werden des Manuskripts und dass sie die Quellen im Manuskript und in den ergänzenden Materialien zitiert haben.

2. Vor der Vergabe des Manuskripts an den Herausgeber prüft die Redaktion, ob der Inhalt des Manuskripts plagiiert ist, um die Originalität der eingereichten Arbeiten zu prüfen und die Veröffentlichung von Plagiaten und Duplikaten zu verhindern. Militärtechnischer Bote veröffentlicht keine plagiierten Werke. Die Redaktion geht davon aus, dass Plagiate, d. h. die Übernahme fremder Ideen, Worte oder sonstiger kreativer Beiträge als eigene, einen groben Verstoß gegen die Wissenschafts- und Publikationsethik darstellt. Plagiate können auch Urheberrechtsverletzungen umfassen, die strafbar sind.
Plagiate umfassen:
‒ wörtliches (Wort für Wort) oder nahezu wörtliches Herunterladen oder absichtliches, um die Quelle zu verschleiern, Paraphrasieren von Textteilen anderer Autoren ohne eindeutige Quellenangabe;
‒ Kopieren von Gleichungen, Daten oder Tabellen aus anderen Dokumenten ohne ordnungsgemäße Quellenangabe und/oder ohne Erlaubnis des ursprünglichen Autors oder Urheberrechtsinhabers.

Manuskripte, die eindeutige Hinweise auf Plagiate aufweisen, werden automatisch abgelehnt. Für den Fall, dass in einer bereits veröffentlichten Arbeit ein Plagiat festgestellt wird, wird der Artikel gemäß dem in Punkt 6 beschriebenen Verfahren widerrufen (zurückgezogen).

Um Plagiate in der Zeitschrift zu verhindern, werden Manuskripte mit dem iThenticate/CrossRef-System innerhalb des Dienstes SCIndex Assistant geprüft. Die Ergebnisse des Checks werden von der Redaktion der Zeitschrift gemäß den Richtlinien und Empfehlungen des Committee on Publishing Ethics (COPE) verifiziert.

3. Nach Plagiatsprüfung weist die Redaktion das erhaltene Manuskript einem Lektor zu, der den redaktionellen Prozess weiter leitet und Gutachter auswählt. Das Redaktion und der Editor, dem der eingereichte Artikel zugewiesen ist, dürfen in Bezug auf das Manuskript, das sie begutachten, in keinem Interessenkonflikt stehen.
Besteht ein solcher Interessenkonflikt, entscheidet das Redaktion über die Auswahl der Gutachter und das weitere Schicksal des Manuskripts. Mitglieder des Redaktion, bei denen ein Interessenkonflikt vermutet wird, nehmen ebenfalls nicht am Entscheidungsprozess zu einem bestimmten Manuskript teil.

4. Manuskripte werden erst nach einer ersten Einschätzung, ob sie nach Form und thematischem Umfang für eine Veröffentlichung im Militärtechnischer Bote geeignet sind, zur Begutachtung eingereicht. Es wird besonders darauf geachtet, dass die Ersteinschätzung nicht länger als nötig dauert.
Das Militärtechnischer Bote wendet das Verfahren der "doppelten anonymen Prüfung aller Unterlagen" an.
Der Chefredakteur und die Mitglieder des Editorial Boards sind verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass AutorInnen und GutachterInnen während und nach dem Begutachtungsverfahren im Sinne des doppelt-blinden Begutachtungsverfahrens gegenseitig anonym bleiben. Darüber hinaus kann die Redaktion von Militärtechnischer Bote bei Bedarf nur dem Autor, den Gutachtern oder potenziellen Gutachtern Informationen über das erhaltene Manuskript geben.
Jedes Manuskript wird von mindestens zwei Gutachtern unabhängig voneinander begutachtet, und ihre Identität ist einander unbekannt. Gutachter werden ausschließlich danach ausgewählt, ob sie über die relevanten Kenntnisse für die Manuskriptbewertung verfügen. Sie dürfen nicht aus der gleichen Institution stammen wie die Autoren des Manuskripts oder deren Co-Autoren in der jüngeren Vergangenheit gewesen sein. Vorschläge des Manuskriptautors, bestimmte Gutachter einzustellen, werden nicht akzeptiert.
Ziel der Begutachtung ist es, den Herausgebern bei der Entscheidung über Annahme oder Ablehnung der Arbeit zu helfen sowie die Qualität des Manuskripts im Prozess der Kommunikation mit dem Herausgeber, den Autoren und anderen Gutachtern zu verbessern.
Während des Überprüfungsprozesses kann der Chefredakteur die Autoren auffordern, zusätzliche Informationen, einschließlich Primärdaten, bereitzustellen, wenn dies für eine Beurteilung des Manuskripts erforderlich ist. Der Herausgeber und die Gutachter müssen diese Informationen vertraulich behandeln und dürfen sie nicht für andere Zwecke verwenden.

Das Begutachtungsverfahren dauert im Regelfall maximal vier Wochen, nur ausnahmsweise bis zu drei Monate. Der Zeitraum vom Eingang des Werkes bis zur Veröffentlichung dauert im Durchschnitt 90 Tage.

Sollten die Autoren schwerwiegende und begründete Einwände gegen die Begutachtung erheben, prüfen die Herausgeber, ob diese objektiv ist und wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Bestehen Zweifel an der Objektivität oder Qualität der Begutachtung, beauftragt der Herausgeber weitere Gutachter.
Zusätzliche Gutachter werden auch dann hinzugezogen, wenn sich die Entscheidungen der beiden bestehenden Gutachter widersprechen (Ablehnung/Annahme) oder anderweitig unvereinbar sind.

Die endgültige Entscheidung über die Annahme von Manuskripten zur Veröffentlichung trifft allein die Redaktion.

5. In Ausnahmefällen und insbesondere dann, wenn die Wahl der Zeitschrift aufgrund des spezifischen Themas des Artikels eingeschränkt ist, können Mitglieder des Herausgeberausschusses der Zeitschrift Militärtechnischer Bote auch die Autoren ihrer wissenschaftlichen Arbeiten sein. In diesem Fall führen die Herausgeber jedoch einen zusätzlichen transparenten und strengen doppelt-blinden Überprüfungsprozess durch. Dies bedeutet, dass sich das Editorial Board der Zeitschrift bemühen wird, die Integrität der Begutachtung zu wahren und Voreingenommenheit auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren, so dass ein anderer Mitherausgeber das Begutachtungsverfahren unabhängig vom Herausgeber des Autors leitet, wodurch der Prozess absolut ist transparent. Die Herausgeber achten besonders darauf, dass der Gutachter nicht erkennt, wer die Arbeit geschrieben hat. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme können die Herausgeber, falls und sobald ein solcher Artikel veröffentlicht wird, einen begleitenden Kommentar veröffentlichen, der zeigt, wie transparent der Redaktions- und Peer-Review-Prozess war.

6. Bei Verletzung der Rechte des Militärtechnischer Bote, der Rechteinhaber oder der Autoren selbst, Veröffentlichung desselben Manuskripts in mehreren Zeitschriften, Urheberfälschung, Plagiat, Datenmanipulation zum Zwecke des Betrugs oder sonstigen Missbrauchs muss das veröffentlichte Werk sein widerrufen.
Der Artikel kann auch widerrufen werden, um schwerwiegende und zahlreiche Fehler zu korrigieren, die nicht durch die Veröffentlichung der Korrektur abgedeckt werden können. Der Widerruf wird von der Redaktion, dem/den Autor(en) oder beiden Parteien im gegenseitigen Einvernehmen veröffentlicht.
Ein Widerruf erfolgt in Form eines gesonderten Aufsatzes, der im Inhaltsverzeichnis des Bandes erscheint und redaktionell als Widerruf oder Widerruf klassifiziert wird.
Widerrufe werden gemäß den COPE-Anforderungen veröffentlicht, die von CEON als Herausgeber der Datenbank, in der die Militärtechnischer Bote hauptsächlich indexiert ist, d. h. Herausgeber von der nationale Zitationsindex, bei dem die Metadaten widerrufen werden, und widerrufene Werke müssen mit entsprechenden Warnhinweisen gekennzeichnet und vernetzt werden:
In der elektronischen Version des (zurückgezogenen) Originalartikels wird eine Verknüpfung (HTML-Link) mit der Widerrufsbelehrung hergestellt. Ein zurückgezogener Artikel wird in seiner ursprünglichen Form gespeichert, jedoch mit einem Wasserzeichen auf dem PDF-Dokument auf jeder Seite, das anzeigt, dass der Artikel zurückgezogen wurde (RETRACTED).

7. Die Redaktion ist offen für einen akademischen, wissenschaftlich fundierten, kollegialen und ermutigenden Meinungs- und Kritikaustausch, d.h. für die Darstellung möglicher Meinungsverschiedenheiten über die in den Artikeln der Militärtechnischer Bote veröffentlichten Ergebnisse, indem sie den Teilnehmern die Möglichkeit bietet, ihre Korrespondenz zu führen oder Polemiken, die in der Kolumne der Zeitschrift "Letters to the Editor" veröffentlicht wurden.

Maßnahmen, Handlungen, Zuständigkeiten und Pflichten der Rezensenten des Militärtechnischer Bote

Die Gutachter sind verpflichtet, dem Herausgeber in qualifizierter Form und innerhalb der vorgegebenen Fristen eine Einschätzung zum wissenschaftlichen oder fachlichen Wert des Manuskripts zu erteilen. Der Gutachter achtet besonders auf den tatsächlichen Beitrag und die Originalität des Manuskripts. Die Bewertung muss absolut objektiv sein, und das Urteil des Rezensenten muss klar sein und durch Argumente gestützt werden.

Die Gutachter bewerten die Manuskripte in Bezug auf die inhaltliche Übereinstimmung mit dem Profil des Militärtechnischer Bote, die Bedeutung und Nützlichkeit des Inhalts, die Angemessenheit der angewandten Methoden, den wissenschaftlichen Wert der enthaltenen Informationen, die Art der Präsentation und die Ausstattung des Textes. Die Begutachtung hat ein einheitliches Format, das Bewertungen einzelner Dimensionen der Arbeit, eine Gesamtbewertung und eine abschließende Empfehlung umfasst. Persönliche Kritik am Autor ist nicht akzeptabel.

Der Gutachter darf keinen Interessenkonflikt mit den Autoren oder dem Geldgeber der Forschung haben. Liegt ein solcher Konflikt vor, ist der Gutachter verpflichtet, die Redaktion rechtzeitig darüber zu informieren. Der Gutachter akzeptiert keine Arbeiten zur Begutachtung außerhalb des Fachgebiets, für das er als voll kompetent gilt.
Gutachter sollten den Chefredakteur benachrichtigen, wenn sie einen begründeten Verdacht haben oder Kenntnis von Verstößen gegen ethische Standards durch Manuskriptautoren haben. Die Pflicht des Gutachters besteht darin, den Herausgeber auf wesentliche Übereinstimmungen oder Ähnlichkeiten des Manuskripts mit einem bereits veröffentlichten Werk aufmerksam zu machen, wenn er davon persönlich Kenntnis hat. Außerdem sollte es relevante Quellen erkennen, die in der Arbeit nicht berücksichtigt wurden. Er kann die Zitierung bestimmter Literaturstellen empfehlen, darf aber die Zitierung von in der Zeitschrift Militärtechnischer Bote veröffentlichten Arbeiten oder eigenen Arbeiten nicht verlangen, wenn hierfür keine Begründung vorliegt.
Von den Gutachtern wird erwartet, dass sie mit ihren Vorschlägen die Qualität des Manuskripts verbessern. Wenn sie der Meinung sind, dass das Werk mit Korrekturen veröffentlicht werden sollte, müssen sie angeben, wie dies erreicht werden kann.

Manuskripte, die einem Gutachter zugesandt werden, sind vertraulich zu behandeln. Ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Autors dürfen Gutachter Material aus dem Manuskript nicht für ihre eigene Forschung verwenden.

Die Redaktion von Militärtechnischer Bote ermutigen Rezensenten, die Rezensionen auf ihren personalisierten Seiten auf der Web of Science-Plattform zu überprüfen, gemäß den Anweisungen auf der Seite Registrierung im Web of Science.
Wenn Gutachter ihre Peer-Reviews an Militärtechnischer Bote senden, werden sie gefragt, ob sie diese verfolgen, verifizieren und auf der WoS-Plattform präsentieren möchten. Gutachter können ihre verifizierten Peer-Reviews außerdem als Nachweis ihres Beitrags zur wissenschaftlichen Gemeinschaft bei Anträgen auf Beförderungen, Zuschüsse usw. verwenden.

Rezensentenpolitik des Militärtechnischer Bote
- ermöglicht die öffentliche Anzeige der Rezension (ausschließlich nach Veröffentlichung des Artikels),
- zeigt den Reviewern die Titel des rezensierten Artikels an (erst nachdem der Artikel veröffentlicht wurde).

Maßnahmen, Handlungen, Verantwortlichkeiten und Pflichten von Autoren, die Artikel für Militärtechnischer Bote schreiben

Die Autoren garantieren, dass das Manuskript ihren ursprünglichen Beitrag darstellt, zuvor nicht veröffentlicht wurde und nicht zur Veröffentlichung an anderer Stelle in Betracht gezogen wird. Die gleichzeitige Präsentation desselben Manuskripts in mehreren Zeitschriften stellt einen Verstoß gegen ethische Standards dar, der es von der weiteren Berücksichtigung für eine Veröffentlichung in der Militärtechnischer Bote ausschließt. Eine bereits an anderer Stelle veröffentlichte Arbeit kann in der Zeitschrift Militärtechnischer Bote nicht nachgedruckt werden.

Die Autoren tragen die volle Verantwortung für den gesamten Inhalt des Manuskripts. Das Manuskript darf keine unbegründeten oder rechtswidrigen Behauptungen enthalten oder die Rechte anderer Personen verletzen.

Autorinnen und Autoren sind verpflichtet sicherzustellen, dass ihrem im Manuskript aufgeführten Autorenteam nur Personen angehören, die maßgeblich zum Inhalt des Manuskripts beigetragen haben. Sofern weitere Personen an wichtigen Aspekten des Forschungsvorhabens und der Erstellung der Arbeit beteiligt waren, soll ihr Beitrag in einer Fußnote oder einem besonderen Vermerk (Acknowledgements) erwähnt werden.

Die Autorinnen und Autoren sind verpflichtet, in den Anmerkungen den Namen und die Kurzbezeichnung des wissenschaftlichen Forschungsvorhabens, in dessen Rahmen die Arbeit entstanden ist, sowie den vollständigen Namen der Förderinstitution anzugeben. Für den Fall, dass die Arbeit unter gleichem oder ähnlichem Titel bei einer Sitzung in Form einer mündlichen Mitteilung vorgestellt wurde, sollten die Einzelheiten dazu an derselben Stelle aufgeführt werden.

Autoren sind verpflichtet, Quellen, die den Inhalt der Recherche und des Manuskripts maßgeblich beeinflusst haben, vollständig und richtig anzugeben. Teile des Manuskripts, einschließlich Text, Gleichungen, Abbildungen oder Tabellen, die wörtlich aus anderen Werken übernommen wurden, sind deutlich mit einem gesonderten Vermerk zu kennzeichnen, z. Anführungszeichen mit genauer Bezeichnung des Downloadortes (Seitenzahl) oder, falls sie umfangreicher sind, in einem eigenen Absatz aufgeführt.

Vollständige Verweise auf alle Verweise im Text (Zitate) müssen in einem separaten Abschnitt (Literatur) und in einheitlicher Weise gemäß dem Zitierstil der Militärtechnischer Bote (Harvard Style Manual) aufgeführt werden. Im Abschnitt Literatur werden nur zitierte Quellen aufgeführt, keine anderen Quellen, die bei der Erstellung des Manuskripts verwendet wurden.

Für den Fall, dass Autoren nach ihrer Veröffentlichung einen wichtigen Fehler in ihrer Arbeit entdecken, sind sie verpflichtet, den Chefredakteur (oder die Redaktion von Militärtechnischer Bote) unverzüglich darüber zu informieren und am Prozess der Rücknahme oder Korrektur des Fehlers mitzuwirken Arbeit.

Es liegt in der Verantwortung der Autoren, im Manuskript anzugeben, ob sie sich in einem finanziellen oder anderen erheblichen Interessenkonflikt befinden, der ihre Ergebnisse oder die Interpretation der Ergebnisse beeinflussen könnte.

Wenn die Forschung des Autors chemische Verbindungen, Verfahren oder Geräte umfasst, die für die Gesundheit von Mensch oder Tier gefährlich sind, muss dies im Manuskript deutlich angegeben werden.

Mit der Einreichung des Manuskripts verpflichten sich die Autoren, die Redaktionspolitik der Zeitschrift Militärtechnischer Bote zu respektieren, was sie durch die Einreichung des Erklärung der Urheberschaft bestätigen.

Lösung strittiger Situationen

Jede Person oder Institution kann dem Herausgeber und/oder der Redaktion Informationen über die Verletzung ethischer Standards und andere Unregelmäßigkeiten melden und glaubwürdige Informationen/Beweise vorlegen, um eine Untersuchung einzuleiten. Das Verfahren zur Überprüfung der vorgelegten Beweise wird wie folgt durchgeführt:
‒ der Chefredakteur entscheidet über die Einleitung einer Untersuchung;
‒ während dieses Verfahrens werden alle Beweismittel als vertrauliches Material betrachtet und nur den direkt an dem Fall beteiligten Personen vorgelegt;
‒ Verdächtigen Gelegenheit gegeben wird, sich zu den Anschuldigungen zu äußern;
‒ wenn festgestellt wird, dass tatsächlich eine Unregelmäßigkeit vorliegt, wird beurteilt, ob es sich um ein geringfügiges Vergehen oder einen groben Verstoß gegen ethische Standards handelt.

Geringfügige Verstöße, ohne Folgen für die Integrität des Werkes und des Militärtechnischer Bote, beispielsweise bei Missverständnissen oder falscher Anwendung journalistischer Standards, werden in direkter Kommunikation mit den Autoren und Rezensenten, ohne Einschaltung Dritter, geklärt eine der folgenden Möglichkeiten:
‒ Autoren und/oder Gutachter erhalten eine Abmahnung;
‒ eine Korrektur der Arbeit veröffentlicht wird, beispielsweise wenn die im Text in der vorgeschriebenen Weise zitierten Quellen im Literaturverzeichnis weggelassen werden;
‒ ein eratum wird veröffentlicht, wenn sich herausstellt, dass der Fehler durch einen redaktionellen Fehler verursacht wurde.

Bei einem groben Verstoß gegen ethische Standards kann die Redaktion verschiedene Maßnahmen ergreifen:
‒ veröffentlicht eine Pressemitteilung oder einen Leitartikel, in dem der Fall beschrieben wird;
‒ die angeschlossene Organisation des Autors/Rezensenten offiziell informiert;
‒ veröffentlichte Arbeiten zurückzieht;
‒ verhängt ein Veröffentlichungsverbot in der Zeitschrift für einen bestimmten Zeitraum;
‒ legt den Fall den zuständigen Organisationen und Regulierungsbehörden vor, damit sie Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich ergreifen.

Diese Maßnahmen können einzeln oder gleichzeitig angewendet werden. Bei der Lösung des Falles werden bei Bedarf relevante Expertenorganisationen, Gremien oder Einzelpersonen konsultiert.

Bei der Lösung ethisch umstrittener Verfahren orientiert sich die Redaktion an den Richtlinien des Committee on Publishing Ethics (COPE).

Haftungsausschluss

Die in den veröffentlichten Werken geäußerten Ansichten spiegeln nicht die Ansichten der Herausgeber, Mitglieder des Redaktionsausschusses und des Redaktionsausschusses der Zeitschrift Militärtechnischer Bote wider. Autoren übernehmen die rechtliche und moralische Verantwortung für die in ihren Werken zum Ausdruck gebrachten Ideen. Für etwaige Schadensersatzansprüche haftet der Herausgeber nicht.

Interessenkonflikt

Der Militärtechnischer Bote hält sich an die von COPE und/oder anderen internationalen Regulierungsbehörden für Forschungsveröffentlichungen (ICMJE, EASE) empfohlenen Interessenkonfliktrichtlinien. Die Autoren müssen ihre Interessenkonflikte im Conflict of Interest Statement (CoIS) angeben. Im CoIS muss jeder namentlich genannte Autor des Artikels Folgendes vorlegen: (1) Eine Erklärung zu etwaigen potenziellen Interessenkonflikten, die für den Inhalt relevant sind, oder eine Erklärung, dass keine derartigen Konflikte bestehen. (2) Offenlegung, wie der Artikel finanziert wird, einschließlich spezifischer Offenlegung aller Unternehmensfinanzierungen (teilweise oder vollständig) oder eine Erklärung, dass keine solche Beteiligung vorlag (falls zutreffend). (3) Eine umfassende Erläuterung der Rolle von Sponsoren bei der Artikelerstellung, wenn der Artikel ganz oder teilweise gesponsert wird.

Werbung

Werbung ist in Militärtechnischer Bote nicht erlaubt.

Einzelheiten zum ethischen Verhalten der Militärtechnischer Bote finden Sie auch auf den Seiten der Zeitschrift: Redaktionelle Richtlinien, Qualitätsmanagement von Zeitschriften und Unterstützung der Artikelqualität im Serbischen Zitationsindex – dem Herausgeber der Datenbank, in der die Militärtechnischer Bote primär indexiert ist, das heißt, der Herausgeber des nationalen Zitationsindex.

 

 

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