Der neue Redaktionsausschuss der Zeitschrift "Militärtechnischer Bote"

01. 03. 2017

Gemäss Artikel 23. Absatz 2. des Gesetzes über die staatliche Verwaltung (“Amtsbote RS”, Nr. 79/05, 101/07, 95/10 und 99/14) und der Position 3. im Beschluss über den Status der militärischen Zeitschriften im Verteidigungsministerium, VS-nur für den Dienstgebrauch. Nr. 53-10 vom 24. 3. 2006, hat der Verteidigungsminister am 27. 02. 2017 den Beschluss über die Ernennung der Redaktionsausschüsse der Militärtechnischer Bote (VS- nur für den Dienstgebrauch Nr. 29-23) gefasst.
Der Redaktionsausschuss wurde für die Dauer von zwei Jahren gebildet.

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